WILLKOMMEN INTERNA PROGRAMM LIEDER BUND BILDER VERWEISE BUDENBUCH IMPRESSUM
 
Korporationen
Grundsatzerklärung
Pro Monarchie
Die Kronländer  
 
 
 
Kronländer  

Das Kaiserthum Österreich besteht aus folgenden Kronländern *
(Bilder mittels anklicken vergrößerbar)

Dem Erzherzogthume Oesterreich ob und unter der Enns,

Österreich ob der Enns Österreich unter der Enns

dem Herzogthume Salzburg,

Salzburg

dem Herzogthume Steiermark,

Steiermark

dem Königreiche Illyrien, bestehend: aus dem Herzogthume Kärnthen, dem Herzogthume Krain, der gefürsteten Grafschaft Görz und Gradiska, der Markgrafschaft Istrien und der Stadt Triest mit ihrem Gebiete,

Illyrien Kärnten Krain Görz Gradisca Friaul Istrien Triest

der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg,

Tirol Brixen Trient Feldkirch Bregenz Hohenems Sonnenberg

dem Königreiche Böhmen,

Böhmen

der Markgrafschaft Mähren,

Mähren

dem Herzogthume Ober- und Niederschlesien,

Oberschlesien Niederschlesien

den Königreichen Galizien und Lodomerien mit den Herzogthümern Auschwitz und Zator und dem Großherzogthume Krakau,

Galizien Lodomerien Auschwitz Zator Krakau

dem Herzogthume Bukowina,

Bukowina

den Königreichen Dalmatien,

Dalmatien

Kroatien und Slavonien mit dem kroatischen Küstenlande, der Stadt Fiume und dem dazu gehörigen Gebiete,

Kroatien Slawonien Fiume

dem Königreiche Ungarn,

Ungarn

dem Großfürstenthume Siebenbürgen mit Inbegriff des Sachsenlandes und der wieder einverleibten Gespanschaften Krászna, Mittel-Szolnok und Zárand, dann dem Distrikte Kövar und der Stadt Ziláh (Zillenmarkt),

Siebenbürgen

den Militärgrenzgebieten und

Bosnien

dem lombardisch-venetianischen Königreiche.

Lombardo-Venetien Modena Parma

Gefürstete Grafen von Habsburg

Der große Titel des Kaisers von Österreich war von 1804-1918 die offizielle Aufzählung der Kronen, Titel und Würden der vier Herrscher Österreichs, später Österreich-Ungarns. Er geht auf Franz I. zurück, der ihn in der Kaiserproklamation vom 11. August 1804 festlegte.

Die österreichischen Herrscher waren nicht lediglich Kaiser von Österreich und Apostolischer König von Ungarn, sondern hatten noch eine Reihe weiterer Kronen und Titel inne. Alle diese Würden waren (übrigens auch dort nicht vollzählig, wie sich aus dem Titel mit dem "etc." an mehreren Stellen ergibt) im sogenannten Großen Titel zusammengefasst.

Manche davon - wie die meisten der auf Italien bezogenen Würden, zum Beispiel des Großherzogs von Toskana - wurden spätestens nach der Schlacht von Solferino und Magenta nur noch als Anspruchstitel geführt. Wieder andere, wie der Titel des Königs von Jerusalem, waren im Großen Titel alleine aus historischen Gründen vertreten, und zwar als Erbschaft von den Hohenstaufen über die Könige von Neapel an die Habsburger.

Der große Titel musste in Österreich zur Zeit der Monarchie von allen Schulkindern auswendig gelernt werden. Er lautet:

Seine Kaiserliche und Königliche Apostolische Majestät

"Karl der Erste "

von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich,
König von Ungarn und Böhmen, von Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Galizien und Lodomerien, Illyrien, Lombardo-Venetien;
König von Jerusalem etc.;
Erzherzog von Österreich (Ob und Unter der Enns);
Großherzog von Toskana und Krakau;
Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain und der Bukowina;
Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren;
Herzog von Ober- und Niederschlesien, von Modena und Piacenza, Parma und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara;
Gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradisca;
Fürst von Trient und Brixen;
Markgraf von Ober- und Niederlausitz und Istrien;
Graf von Hohenems, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc.;
Herr von Triest, von Cattaro und auf der windischen Mark;
Großwojwode der Wojwodschaft Serbien
etc., etc.

FONTE: Wikipedia.de
_______________________
* Kaiserliches Patent vom 4. März 1849, die "REICHSVERFASSUNG FÜR DAS KAISERTHUM OESTERREICH".  

UP

HAFTUNGSAUSCHLUSS | © 2006 Ferdinandea.at